Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching und Beratung
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach/Berater Katrin Samuelsson (nachfolgend Coach genannt) und dem Coachee als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Coachee das generelle Angebot des Coaches/Beraters, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Coach/Berater zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung, sowie Entspannungsübungen, nach Maßgabe der psychologischen Beratung.
3) Der Coach/Berater ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches/Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.
Beratungsmaßnahmen
1) Der Coach/Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Coach/Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Coachee entsprechen, sofern der Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Coachee. Soweit der Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht und beraten werden will, hat er das dem Coach/Berater gegenüber zu erklären.
3) Coaching und Beratung ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach/Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
4) Coaching und Beratung ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Coachee trägt während des gesamten Prozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Termine. Die Teilnahme an einem Coaching/Beratung setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
5) Eine Wirksamkeit der angebotenen Methoden ist wissenschaftlich nicht belegt oder anerkannt. Es wurde keine Wirksamkeit durch schulmedizinisch anerkannte wissenschaftliche Studien nachgewiesen.
Mitwirkung des Coachees
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching/Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Coachees bestimmend sein.
2) Der Coach/Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Coachee die Inhalte verneint.
3) Auch der Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.
Honorar – Verhinderung
Der Coachee ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater/ Coach keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Das Honorar ist vom Coachee selbst zu bezahlen. Dies geschieht vor dem Termin per Überweisung. Sollte der Klient einmal verhindert sein und den Termin nicht wahrnehmen können, ist dies zügig mitzuteilen. Spätestens jedoch 24 Stunden vorher. Kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden ist das Honorar trotzdem fällig. Termine, die vonseiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt.
Vertraulichkeit des Coachings/ der Beratung
1) Der Coach/Berater behandelt die Daten des Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der Coachee zustimmen wird.
2) Der erste Absatz ist nicht anzuwenden, wenn der Coach/Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) Der erste Absatz ist weiter nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Entspannungsverfahren und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach/Berater oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Sofern der Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching/Beratung verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen und vor dem Termin zu klären.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.